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Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2023 für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. 

 

Schöffen:

Für die Wahl der Schöffen werden zur Zeit in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich bis zum 24.02.2023 mittels Formular (siehe Downloads) bei der Gemeinde Künzing zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.  

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums.

 

Jugendschöffen:

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Landkreis Deggendorf erstellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 10.03.2023 mittels Bewerbungsformular (siehe Downloads) beim Landkreis Deggendorf bewerben. 

 

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Deggendorf.

 

Bitte bewerben Sie sich für dieses interessante Ehrenamt!