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Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Künzing auf das Standesamt Osterhofen – Trauungen in Künzing bleiben weiterhin möglich

Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden die Aufgaben des Standesamtes Künzing vollständig auf das Standesamt Osterhofen übertragen. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.06.2024 wurde eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Osterhofen geschlossen. 

 

Das Standesamt Osterhofen ist damit ab 01.01.2025 für das gesamte Personenstandswesen der Gemeinde Künzing zuständig.

 

Dies betrifft insbesondere:

 

  • alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen

  • Ausstellung von Urkunden 

  • namensrechtliche Erklärungen

  • Kirchenaustritte

  • Vaterschaftsanerkennungen

 

 

Das Standesamt Osterhofen ist wie folgt erreichbar:

 

Standesamt Osterhofen 

Stadtplatz 13

94486 Osterhofen 

Mail:

Telefon: 09932/403-119 oder -114

Ansprechpartner: Herr Kainz und Frau Sicheneder

 

 

Standesamtliche Trauungen sind weiterhin in Künzing möglich.

 

Die Befugnis des zum Standesbeamten bestellten Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Künzing zur Vornahme von Eheschließungen wird durch die Übertragung der Standesamtsaufgaben nicht berührt.

 

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Künzing ist weiterhin berechtigt, Eheschließungen in den gewidmeten Räumen der Gemeinde Künzing vorzunehmen. 

 

Die Anmeldung der Eheschließung muss jedoch zukünftig beim Standesamt Osterhofen erfolgen. 

 

Um Trauungstermine in Künzing koordinieren zu können, bitten wir Sie, sich zunächst mit der Gemeindeverwaltung Künzing, (Tel. 08549/9731-0 bzw. ) in Verbindung zu setzen. Nach Vereinbarung eines geeigneten Termins ist dann Kontakt mit dem Standesamt Osterhofen zur Anmeldung der Eheschließung aufzunehmen.