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Gebühren

Herstellungsbeiträge

Wasser 

  • Grundstücksfläche 0,90 € /m²

  • Geschossfläche 3,50 € /m²

     zuzüglich 7 % Mwst. 

 

Kanal:

  • Grundstücksfläche 1,55 € /m²

  • Geschossfläche 16,00 € /m²

    Die Herstellungsbeiträge für die Geschossfläche sind erst nach Bezugsfertigkeit fällig.

 

Kanalgebühren 

  • Mischwasserkanalisation  3,00 € /m³    (gültig ab 01.02.2023)

  • Schmutzwasserkanalisation 2,71 € /m³  (gültig ab 01.02.2023)

 

 

Wassergebühren
gültig ab 01.04.2023:

  • 2,69 €/m³ + 7 % MwSt
    + Grundgebühr Wasserzähler 
     

Grundgebühr (Zählermiete), gestaffelt nach Nenn- bzw. Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers
gültig ab 01.04.2023:

  • bis    10 m³ Dauerdurchfluss        60 € / Jahr 

  • bis    16 m³ Dauerdurchfluss      103 € / Jahr

  • über 16 m³ Dauerdurchfluss      188 € / Jahr
    jeweils zuzüglich 7 % MwSt. 

 

Hinweise zur Verwendung von Abzugszählern

Gemäß § 10 Abs. 2 und 3 der gültigen gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) kann ein Abzug der Wassermenge, welche auf dem Grundstück nachweislich zurückgehalten wurde, erfolgen, wenn ein geeichter Abzugszähler eingebaut ist. Für diese Abzugszähler sind sämtliche Kosten für Installation, Wartung und Tausch vom Grundstückseigentümer zu tragen. 

 

Das Einbaudatum, die Zählernummer und das Eichdatum sind der Gemeinde Künzing anzuzeigen.

Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt 6 Jahre, das heißt alle 6 Jahre muss der Zähler entweder getauscht oder erneut geeicht werden.

 

Bitte teilen Sie uns einen Einbau oder Tausch eines Abzugszählers unter Angabe der alten Zählernummer mit Zählerstand zum Zeitpunkt des Ausbaus und die Zählernummer des neuen Zählers mit dem entsprechenden Zählerstand bei Zeitpunkt des Einbaus mit.

Gerne darf diese Mitteilung auch per Mail unter  erfolgen.

 

Generell ist zu beachten, dass bei einem installierten und angemeldeten Abzugszähler lt. § 10 Abs. 4 BGS-EWS jährlich 12 m³ vom Abzug ausgeschlossen sind.

 

Hebesätze 

  • Grundsteuer A ab 01.01.2025 300 v.H.  (bis 31.12.2024  350 v.H.)

  • Grundsteuer B ab 01.01.2025 290 v.H.  (bis 31.12.2024  340 v.H.)

  • Gewerbesteuer 380 v.H. 

 

Hundesteuer ab 1. Januar 2013

  • Hundesteuer je Hund 45,00 €

  • Hundesteuer für Kampfhunde 450,00 €

  • Hundesteuer für ermäßigte Hunde 22,50 €