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Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025

Meldung aus Künzing

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Gemeindebereich Künzing werden daran erinnert, dass die für das Jahr 2025 zu entrichtende Hundesteuer am 01.03.2025 in einem Betrag fällig wird. 

Für das Kalenderjahr 2025 gelten die Steuersätze für die Hundesteuer bis auf weiteres unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter. 

 

  1. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund besitzt. 

  2. Die Steuer beträgt für jeden Hund 45,00 Euro. Abweichend hiervon beträgt die Steuer für jeden Kampfhund 450,00 Euro.

  3. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Der Bescheid über die Hundesteuer gilt auch für die künftigen Jahre, soweit er nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. 

  4. Die Steuerpflicht entfällt, wenn der Hund an weniger als drei aufeinander folgenden Monaten gehalten wird. 

  5. Ein über vier Monate alter Hund ist bei der Gemeinde Künzing anzumelden. Wird ein Hund verkauft oder getötet, oder ist er verendet oder entlaufen, muss er bei der Gemeinde abgemeldet werden. 

  6. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Künzing vom 28.01.2013. Diese liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und ist zudem auf der Homepage veröffentlicht.