Hinweise zur Festsetzung und Entrichtung der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer für das Jahr 2026
Die Gemeinde Künzing weist mit Allgemeinverfügung vom 08.01.2026 darauf hin, dass die bei der Grundsteuer sowie bei der Hundesteuer erlassenen "Mehrjahresbescheide" auch für das Jahr 2026 weitergelten. Durch die Allgemeinverfügung werden die Steuern für 2026 öffentlich festgesetzt.
Näheres entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bekanntmachung.



