Hinweise zur Befüllung und Entleerung von privaten Schwimmbecken
Schwimmbecken im eigenen Garten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nachfolgend wollen wir Ihnen Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken (Pools) auf privaten Grundstücken geben:
1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz über die Hausinstallation. Wir bitten, Poolbefüllungen mindestens 2 bis 3 Tage vorher dem gemeindlichen Bauamt mitzuteilen (per mail an oder per Telefon an 08549/9731-24), um Nachfragen des Wasserversorgers (Zweckverband WBW) aufgrund erhöhten Wasserverbrauchs zu vermeiden.
Eine Befüllung durch Hydranten, den gemeindlichen Bauhof oder die Feuerwehr ist generell ausgeschlossen.
2. Entleerung
Bei Wasser aus Schwimmbecken handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser. Dies gilt unabhängig davon, ob das Badewasser chemisch aufbereitet wurde. Dieses Wasser darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss zwingend in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Dies hat zur Folge, dass für diese Abwassermenge in jedem Fall auch die entsprechende Kanalgebühr gemäß Satzung zu entrichten ist.
3. Gebühren
Für das Poolwasser fallen im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung die üblichen Wasser- und Kanalgebühren an.



