Bekanntmachung: Bodenrichtwertliste
Bekanntmachung
der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026
gem. § 196 BauGB
Der Gutachterausschuss hat für den Landkreis Deggendorf die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 gem. § 196 BauGB ermittelt.
Diese Richtwerte für baureifes Land wurden in einer Liste zusammengefasst, welche unterteilt ist in die einzelnen Ortsteile und in Bodenrichtwertzonen. Außerdem sind Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen erfasst.
Der Teilbereich der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Künzing liegt
in der Zeit von 15. Juli 2026 bis 15. August 2026
im Rathaus Künzing, 1. OG, Bauamt, Zimmer-Nr. 11, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist eine Auskunftserteilung durch die Gemeinde nicht mehr zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bürger das Recht hat, jederzeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen zu können.
Nach dem bayerischen Kostenrecht sind diese Auskünfte kostenpflichtig.
Künzing, 15.07.2026
Gemeinde Künzing



